Reiseverhinderung für Rollstuhlfahrer wegen nicht gegebener Information
Montag, 30. August 2010, 16:13 Uhr
Offener Brief an die ÖBBEine Gruppe von 10 Erwachsenen und einem Kind, wobei sich unter dieser Gruppe auch ein Rollstuhlfahrer befand, wollte am Samstag, den 10. 7. 2010 einen Tagesausflug von Innsbruck nach Rosenheim tätigen, um die Ausstellung „Gewürze – Sinnlicher Genuss. Lebendige Geschichte“ zu besuchen. Um die Fahrkarten zu lösen und um die Reise rechtzeitig anzumelden, da sich ja ein Rollstuhlfahrer unter den Reisenden befand, erschienen am Freitag um ca. 10.30 vier Personen dieser Reisegruppe am Fahrkartenschalter. Anfangs wurde der Gruppe ein Ticket verkauft, das über 280 ¤ kostete, obwohl die günstigste Lösung nachgefragt wurde. Zusätzlich wurde der Name des Rollstuhlfahrers und des Gruppenleiters angegeben, da das zuständige Personal die Nennung eines Gruppenleiters für die Einlösung des Gruppentickets verlangte. Da der Preis für dieses Tickets sehr hoch erschien, ging die Gruppe zu der Servicestelle und erkundigten sich, ob das eingelöste Ticket tatsächlich die günstigste Lösung sei.
Dort erfuhr die Gruppe, dass die günstigste Lösung eine Kombination aus „Einfach-Raus-Ticket“ (innerhalb Österreichs) und „Bayernticket“ (für Deutschland) war. Daher ging die Gruppe erneut zum Schalter um das zuvor erworbene Ticket umzutauschen und diese billigere Lösung zu nutzen. Die Tickets wurden storniert, wobei allerdings gleichzeitig auch die Anmeldung des Rollstuhlfahrers nicht mehr aufschien, was nicht vorgesehen war, da sich die Zusammensetzung der Personen nicht geändert hatte, sondern lediglich die Art des Tickets.
Der Rollstuhlfahrer hatte sich noch zusätzlich beim ÖBB-Telefonservice „Barrierefrei Reisen“ angemeldet, mit dem Ersuchen, in Rosenheim mit Angabe der Zugabfahrt in Innsbruck um 9.28 Uhr in Rosenheim vorzumelden. Da der Eingang des Nahverkehrszuges keinen Niveauunterschied zum Bordsteig in Innsbruck aufweist, gab er an, dass Hilfestellung in Innsbruck nicht nötig sei. Der Telefonservice informierte den Rollstuhlfahrer allerdings nicht darüber, dass für diesen Zug Schienenersatzverkehr galt.
Am Tag der Abreise am Bahnhof erfuhr der Reiseleiter (mit Rollstuhlfahrer in Begleitung) , dass die Reise wegen Schienenersatzverkehr nicht möglich war. Weder die Person am Schalter, noch das Personal des Telefonservices hatten den betroffenen Personen das Reisehindernis mitgeteilt. Es ist nicht das Gefühl "sicher mit der Bahn zu fahren", wenn man am Samstag Morgen früh aufzustehen, mit dem Bus zum Bahnhof fährt und dort mitgeteilt bekommt, dass die Reise nicht möglich ist. Hätten die Reisegruppe mehr tun können, als am Schalter die Teilnahme eines Rollstuhlfahrers mitzuteilen, hätte die betroffene Person mehr tun können, als die Vormeldung in Rosenheim vorzunehmen, was dem Auskunftspersonal die Möglichkeit gegeben hätte, der betroffenen Person das Reisehindernis mitzuteilen?
Die ÖBB wird ersucht, zu diesem Vorfall Stellung zu beziehen.
Mit Bus und Bahn für alle
Ernst Schwanninger
Patricia Belinchon
Dipl. Ing. Michael Linser
Mag. Annie Linser
Mag. Roland Steixner
(Von einer Antwort ist der Redaktion bis dato nicht bekannt)
