Die Kostenbeteiligungspflicht der Angehörigen pflegebedürftiger HeiminsassInnen und die Rückzahlungsverpflichtung sozialer Hilfe sind gesetzliche Armutsspiralen, die sich ständig nach unten bewegen. Weg mit der Armutsfalle Regress. Daher das Volksbegehren „FairSORGEN!“ unterstützen.
Die Verpflichtung zum Regress führt dazu, dass viele Anspruchsberechtigte vor einer Antragstellung zurückschrecken und auf die zustehende Leistung "verzichten", weil sie sich ihren zurückersatzpflichtigen Angehörigen gegenüber schämen oder Angst vor einem Konflikt mit diesen haben, ihren Kindern kein belastetes Eigenheim hinterlassen wollen oder schlichtweg die späteren Rückersatzforderungen fürchten.
Auch der Tiroler Volksanwalt Dr. Josef Hauser kritisiert das TGSG und dessen Regressbestimmungen: "Der Volksanwalt und seine Mitarbeiter registrieren auch eine Zunahme der Armut in Tirol. Gerade am Land fiele es Betroffenen sehr schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele scheuen sich vor Antrag. Laut Studien beantragt nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Grundischerung. Einige wissen es nicht, die meisten aber nehmen es aus Scham nicht an." So auf der Tiroler ORF-Homepage: http://tirol.orf.at/stories/263662/. Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, durch eine Gesetzesveränderung die Prinzipien der Grundischerung so zu konzipieren, dass sie die dauerhafte Überwindung oder zumindest die dauerhafte Verbesserung einer Notlage ermöglichen. Regressverpflichtungen entpuppen sich in diesem Zusammenhang als Damokles-Schwert. Deshalb ist der Regress im Bereich der Tiroler Grundsicherung - vom widerrechtlichen Bezug abgesehen - ersatzlos zu streichen." Solidarität üben, unterschreiben gehen! Josef Stingl