"Bedarfsorientierte Mindestsicherung ein Teilerfolg?", von "fairSORGEN!"-Volksbegehrens-Betreiber Josef Stingl
Leider ist´s nicht so, wenn mensch die Eckpunkte der „Sozialhilfe NEU“ betrachtet: Die Sozialhilfe, die derzeit in allen neun Ländern unterschiedlich geregelt ist, soll damit bundesweit vereinheitlicht und etwas angehoben werden. Spätestens ab 1.1.2010 sollen die BezieherInnen der Mindestsicherung in ganz Österreich 14 mal im Jahr rund 750 Euro im Monat zur sozialen Absicherung bekommen. Dieser Betrag richtet sich nach jenem für die Ausgleichszulage und wird jedes Jahr valorisiert. Diese Mindestsicherung bekommt aber nur, wer bereit ist jeden noch so miesen Job anzunehmen. Arbeitsunwilligen wird, die ohnehin schon unter der Armutsgrenze liegende Summe, noch halbiert. Ein „schwerer“ Meilenstein also!
Positiv, also als kleinen – die Betonung liegt bei kleinen – Teilerfolg empfinde ich, dass BezieherInnen, die wieder Arbeit finden, künftig nicht mehr – so wie bisher bei der Sozialhilfe üblich - verpflichtet sind, die Mindestsicherung zurückzuzahlen. Da es in diesem Bereich jetzt keinen Regress mehr gibt, kann es daher auch in diesem Bereich auch keine Regressverpflichtung für Angehörige – die in einigen Bundesländern in den Sozialhilfegesetzen verankert war – mehr geben. Nicht gefallen ist die Vermögensgrenze, um die Mindestsicherung zu beziehen, muss in Hatz-IV-Manier das Vermögen bis rund 3.500 Euro veräußert werden. Ausgenommen sind nur angemessener Hausrat, oder ein Auto, wenn dies unbedingt benötigt wird. Nur wer wird das künftig feststellen? Die bisher in ländlichen Gegenden übliche Vorgangsweise, hat zahlreiche Menschen eher abgeschreckt den „Canossagang Sozialhilfe“ anzutreten. Ich fürchte das wird sich nicht ändern.