Datentschutz in Österreich: "Ein glattes Nicht-Genügend"

Sonntag, 02. März 2008, 08:35 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

Bilanz zum Datenschutz in Österreich: „Grundrechtsbeseitigung mit Kreuzerlformular“


Letztes Jahr traten in Österreich einige Gesetzesänderungen in Kraft, die den Datenschutz beschnitten. Ob Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Internet- sowie Handy-Kommunikation, Flugpassagierdatenspeicherung oder Novelle der Gewerbeordung, alles dient laut Gesetzgeber dem Kampf gegen den Terrorismus bzw. der Ortung von Verunfallten in Bergen.

(Werkstatt Frieden & Solidarität) - Die Arge Daten zog anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28.1.2008 Bilanz: die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) zeige welches Interesse an Schutz der Privatsphäre besteht. Die veröffentlichten Abfrageformulare zeigen, dass es keinen Schutzmechanismus mehr gibt: "Ein einfaches Ankreuzen einer vorgegebenen Abfragemöglichkeit durch ein beliebiges Polizeiorgan reicht aus, den jeweiligen Telekommunikationsbetreiber zur Auskunftserteilung zu verpflichten." (1) Sprunghaft angestiegen ist seit Jahresbeginn der Abfragegrund "Selbstmordgefahr". (1)

Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung lässt sich nicht mit EU-Recht rechtfertigen, geht die in Österreich diskutierte Fassung über das Ziel beträchtlich hinaus. Diese ist nicht nur auf den Bereich der organisierter Kriminalität beschränkt, sondern ist undifferenziert bei sämtlichen Delikten, die mehr als 1 Jahr Freiheitsentzug bedeuten würden, einsetzbar. Auch wenn die Umsetzung derzeit aufgeschoben wurde, lässt die politische Diskussion nicht Gutes erahnen. (1) "Kritische Bürger oder Beamte könnten nicht mehr unbeobachtet Redaktionen anrufen, Rechtsanwaltkanzleien müssen damit rechnen, dass Klientenlisten angelegt werden, Patienten müssen bei Anrufen rechnen, dass die Information welchen Facharzt sie wie oft konsultiert haben, in falsche Hände gerät." (2)

Nahezu unbekannt ist die im November beschlossene Novelle der Gewerbeordnung: ab sofort müssen sich auch Unternehmen in den Dienst der "Terrorismusbekämpfung" stellen. Die neuen Bestimmung verpflichten zu Identitätsfeststellung, Überwachungs- und Meldepflichten - v.a. von "„politisch exponierten Personen", die unter dem Verdacht von Terrorfinanzierung und Geldwäsche stehen. Definiert wird dieser Personenkreis durch die Interneteinrichtung "world-check", bei der derzeit weltweit die personenbezogenen Daten von 300.000 Menschen verarbeitet werden. (1)

Aber auch die Projekte aus der Schwarz-Blauen Koalition wirken, wie z.B. die Bildungsdokumentation, die auf 60 Jahre sensible Daten speichert. Zusätzlich gibt es eine rechtswidrige Beschränkung der Betroffenenrechte auf Auskunft und Richtigstellung. Für die Arge Daten erhält diese Novelle "ein glattes `Nicht genügend`". (1)

Schon Ende Oktober 2007 verlautbarte die Regierung in einem gemeinsamen Vortragspapier die Vorbildwirkung Österreichs: "Gerade in diesem Gebiet kann Österreich durch die 'Online-Durchsuchung' Vorbild für die anderen europäischen Staaten sein." (3) Und das ist Österreich auch: die Datenschutzvereinigung Privacy International stufte Österreich 2007 (noch vor der SPG-Novelle) um zwei Stufen in der siebenteiligen Werteskala zurück. Auch der Datenschutzrat wird ob seiner parteipolitischen Umklammerung kritisiert: "Zunehmend konzentrieren sich die Beratungen des Datenschutzrates darauf, wie die schlimmsten Grundrechtsverletzungen schöngeredet werden können." (Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates) (4)

Auch in Wien wird derzeit an einer Novelle gebastelt: bei der Novelle des Wiener Sozialhilfegesetzes soll Privatleben von Angehörigen und MitbewohnerInnen offengelegt werden, auch wenn kein Zusammenhang mit der Sozialhilfe besteht. Für die Arge Daten werden damit SozialhilfeempfängerInnen zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Damit werden die Grundrechte jener Menschen eingeschränkt, die sich am wenigsten dagegen wehren können. "Der Grundsatz `keine Daten - keine Sozialhilfe´ wird (…) künftig offenbar ein Leitsatz der Wiener Sozialpolitik werden"“ (5)

Weiters bedeutet die Umsetzung dieser Gesetze eine Verschwendung von Steuergeldern, die in anderen Bereichen sinnvoller eingesetzt werden könnten.

In Deutschland muss demnächst das Bundesverfassungsgericht über die größte bisher eingebrachte Datenschutzbeschwerde entscheiden: mehr als 30.000 Menschen klagen gegen Vorratsdatenspeicherung und Scannen von Autokennzeichen, die anschließend mit Fahndungslisten abgeglichen werden, die für die KlägerInnen gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen. Ricardo Cristof Remmert-Fontes: "Das "ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und gleichzeitig Teil eines ganzen Trends“. (6)

(1) www.argedaten.at; Bilanz zum Europäischen Datenschutztag, 01.02.2008
(2) www.argedaten.at; Vorratsdatenspeicherung - eine sicherheitspolitische Sackgasse, 31.01.2008
(3) http://futurezone.orf.at/it/stories/229407/; 23.10.2007
(4) Aussendung der Arge Daten, Europäischer Datenschutztag - kein Grund zum Feiern, 28.01.2008
(5) www.argedaten.at; Bringt Novelle des Wiener Sozialhilfegesetzes rechtswidrige Grundrechtseingriffe?; 31.01.2008
(6) Der Standard, 31.01.2008, S. 2

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