Nach der immensen Steigerung vor drei Jahren sollen die Kosten für Kaminkehrer in Tirol nun zumindest geringfügig gesenkt werden.
Damit wird eine von drei AK-Forderungen teilweise umgesetzt. "Das ist aber im Interesse der Konsumenten viel zu wenig", gibt AK-Präsident Fritz Dinkhauser zu bedenken: "Angesichts der exorbitanten Steigerungen bei den Lebenshaltungskosten muss alles unternommen werden um die Belastungen für die Bürger zu reduzieren. Noch dazu, wo ab 1. Jänner die nächste Teuerungswelle bei Gebühren und Tarifen droht. Wir brauchen keine Preiskosmetik sondern eine spürbare Entlastung für die Menschen." Die drei AK-Forderungen zur Senkung der Kaminkehrer-Kosten sind:
Abschaffung der Hauptüberprüfungsgebühr bzw. der Hauptüberprüfung selbst Die Hauptüberprüfung wird in der Regel gleichzeitig mit gewöhnlichen Kehrungen durchgeführt (wie in den letzten 30 Jahren so üblich, wo auch kein Extratermin für eine Hauptüberprüfung vereinbart wurde). Wenn eine Anlage defekt ist oder nicht den Brandschutzbestimmungen entspricht, müsste dies bereits im Wege von gewöhnlichen Kehrungen bzw. Kontrollen beanstandet werden. Eine Extra-Terminvereinbarung mit einer eigenen Gebühr ist nicht notwendig. Die drastische Senkung der Kontrollgebühr für Gasheizungsrauchfänge Es ist ohnehin alle drei Jahre eine technische Überprüfung der Gasheizung durch die Installations- bzw. Servicefirma vorgeschrieben. Die jährliche Kontrolle des Rauchfanges durch den Kaminkehrer kostet den Konsumenten zusätzlich 35 Euro jährlich und bringt nichts. Die AK-Forderung lautet daher: Entweder Kosten senken oder Überprüfung des Rauchfanges auf alle drei Jahre ausweiten. Senkung des Erschwerniszuschlages von 50 auf 25 Prozent Nur bei Vorhandensein eines Kehrtürchens im Dachgeschoss darf dieser Erschwerniszuschlag nicht verrechnet werden. Da es bei den neuartigen verbesserten Rauchfängen keine Kehrtürchen mehr gibt, können die Rauchfangkehrer den teuren Erschwerniszuschlag beinahe immer verrechnen. Da die Grundgebühr für Kehrungen im Februar 2005 drastisch erhöht wurde, wirkt sich der 50%ige Zuschlag nochmals als unzumutbare Erhöhung des Tarifes aus.