Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein Grundrecht und Provokationen leben von der öffentlichen Aufmerksamkeit
Niederwieser weiter: "Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erregen ist die Absicht dieses Häufleins und jeder Fernseh-Beitrag oder -Artikel ist ein Erfolg. Historisch ist es ja unbestritten, dass Südtirol Jahrhunderte Teil der österreichischen Monarchie war und dass die Grenze am Brenner und bei Sillian Tirol seit fast 90 Jahren praktisch in drei Teile teilt. Sie ist faktisch akzeptiert, aber nicht geliebt.“
Die Tafel stehe am Brenner, weil die freie Meinungsäußerung in Österreich ein Grundrecht ist: „Etwas Gescheites zu äußern ist, wie der vorliegende Fall zeigt, aber nicht vorgeschrieben“, so Niederwieser abschließend.