SCHWELENDE KONFLIKTE ZWISCHEN AGRAR UND GEMEINDEN

Montag, 03. Dezember 2007, 13:54 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

Willi: Steixner`sche Schlichtungsstelle "unbrauchbar"


"Das Beispiel Leermoos steht stellvertretend für den unerträglichen Zustand in vielen Gemeinden, in denen das Gemeindegut an die Agrargemeinschaften übertragen wurde. Die Bürgermeister sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Wohlwollen der wirtschaftlich mächtigen Agrargemeinschaften abhängig," reagiert der GRÜNE Klubobmann Georg Willi auf die in einem "Kurier"-Bericht veröffentlichten Einzelheiten zu Pachtzahlungen der Gemeinde Leermos an die dortige Agrargemeinschaft. Dass die Gemeinde, der laut Urteil des Verfassungsgerichtshofes der Substanzwert des Gemeindegutes zusteht, überhaupt eine Pacht bezahlen muss, sei rechtlich nicht gedeckt.

Darüber hinaus hätten die Aussagen der Leermoser Bürgermeisterin Maria Zwölfer eine enorme politische Tragweite. Die von Agrarlandesrat Steixner "erfundene" Schlichtungsstelle sei als Konfliktlösungs-Instrument völlig unbrauchbar. Die in großer Vielzahl vorhandenen, schwelenden Konflikte zwischen Agrargemeinschaften und Gemeinden würden nur in den seltensten Fällen ausgetragen. "Die Bürgermeister stehen aufgrund des steigenden Finanzdrucks oftmals mit dem Rücken zur Wand, aber völlig ohne politische Rückendeckung durch die übermächtige Landes-ÖVP da. Die meisten Gemeindechefs können es sich daher schlicht nicht leisten, einen offenen Konflikt mit den Agrargemeinschaften zu riskieren," verdeutlicht Willi.

Vielmehr sei es die Aufgabe der Landtagsparteien, die komplexe Problematik der Eigentumsübertragungen politisch zu lösen. "Der politische Handlungsbedarf wird auch nicht durch ein Einzelurteil beseitigt. Die Verfassungsrichter können nur im konkreten Einzelfall für Gerechtigkeit sorgen bzw. Lösungsvarianten für den Gesetzgeber aufzeigen. Umsetzen muss das in jedem Fall der Tiroler Landtag," stellt Willi klar und macht einmal mehr deutlich: "Wir Grüne als Anwalt der Gemeinden werden uns erst dann zufrieden geben, wenn das Gemeindeland wieder in Gemeindehand ist."

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