In der Arbeitsrechtlichen Abteilung der Arbeiterkammer Tirol ist man ja einiges gewöhnt, was den immer wieder vorkommenden schlechten Umgang mit Arbeitnehmern betrifft. Aber dieser Fall macht selbst erfahrene Juristen betroffen.
Ein Arbeiter einer Speditionsfirma wird telefonisch darüber informiert, dass sein zweijähriger Sohn in der Kinderspielgruppe einen Unfall mit einer schweren Kopfverletzung erlitten hat. Unverzüglich teilt der aufgeregte Vater seinem Arbeitgeber mit, dass er sich um seinen verunglückten Sohn kümmern muss und bringt ihn sofort ins Spital. Im Krankenhaus erfährt er, dass sein Bub zur Behandlung stationär aufgenommen werden muss. Daraufhin ruft der Arbeiter in der Firma an, ob er nicht am nächsten Tag frei bekommen könnte, um sich im Krankenhaus um den Zweijährigen zu kümmern. Kaltschnäuzig teilt ihm der Arbeitgeber per Telefon mit, dass er sofort entlassen ist.
Für die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer Tirol, die die Rechtsvertretung übernommen haben, ist eine derartige rechtswidrige und darüber hinaus unmenschliche Vorgangsweise völlig unverständlich. Denn in einem solchen Fall steht einem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme eines wichtigen persönlichen Verhinderungsgrundes bei Entgeltfortzahlung zu. Für die nachfolgende Betreuung des Kindes im Krankenhaus wäre unter Umständen auch die Gewährung einer Pflegefreistellung in Frage gekommen.
Die Entlassung ist daher jedenfalls rechtswidrig und der zuständige Experte der AK Tirol wird alles unternehmen, um dem betroffenen Arbeitnehmer zu seinem Recht zu verhelfen. AK-Präsident Fritz Dinkhauser ist über diese Vorgangsweise schockiert: "Die menschliche Seite dieses ungeheuerlichen Falles wiegt zumindest genauso schwer, wie die rein rechtliche!"