Jede/r hat das Recht auf eine warme Stube - daher rechtzeitig Antrag stellen!
Wichtig ist dabei aber, die Antragsfrist nicht zu versäumen: Bis 30. September 2007 können noch Anträge gestellt werden. Für InnsbruckerInnen werden die Anträge im Tiroler Hilfswerk, Innsbruck, Michael-Gaismayr-Str. 1, Zi. 143, vormittags entgegengenommen; in allen anderen Gemeinden bei den jeweiligen Gemeindeämtern.
Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz sowie Unfallrenten werden angerechnet, Pflegegeld und Familienbeihilfen nicht. Der Heizkostenzuschuss wird als Pauschalbetrag in Höhe von ¤ 80,-- vergeben, der Bezug von Gutscheinen ist nicht mehr möglich.