Grundsicherung bei ambulanter Pflege: Gschwentner-Vorschlag hat Pferdefuss!

Donnerstag, 02. August 2007, 06:43 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

Grundsicherung auch für den ambulanten Pflegebereich, dieser Vorschlag von LHStv. Gschwentner mag auf den ersten Blick gut klingen, doch in Wirklichkeit hat er einen gewaltigen "Pferdefuss". Wenn die Mittel der Grundsicherung (sprich der Sozialhilfe) auch für diesen Bereich herangezogen würden, dann bedeutet das für eine riesige Anzahl an pflegebedürftigen Personen die daheim Pflege u. Betreuung brauchen, dass sie unter die Richtlinien der Sozialhilfe fallen. Das bedeutet die Offenlegung von "Hab und Gut" und aus lebenslang oft mühsam Erspartem darf gerade ein für die Begräbniskosten kaum ausreichender Betrag (Schonvermögen: 4.000 ¤) behalten werden!

Darüber hinausgehende Vermögenswerte werden für die Zuschussleistungen herangezogen.

Da bei der ambulanten Pflege die Menschen in ihrer eigenen Wohnung bleiben können, stellt sich die Frage wie es z.B. mit der Finanzierung von Reparaturarbeiten aussieht oder was ist wenn die Waschmaschine kaputt wird und es eine neue braucht? Wie werden dann die notwendigen Ausgaben finanziert, wenn dafür keine Gelder vorhanden sind? Auch keine Krankenzusatz-Versicherung ist gestattet. Diese wäre oft für Arztbesuche (auch zu Hause), Rehabilitation/Physiotherapien oder auch für die vielen Medikamente die die Kassen nicht (mehr) zahlen notwendig! Das heißt, diese oft jahrzehntelang eingezahlte Versicherung, die oft gerade erst ab einem höheren Alter zum Tragen kommt, muss gekündigt werden!

So werden Menschen im Alter dann seitens der Politik zur "Sozialfällen" gemacht!

Die Pflegestunden werden derzeit von den Sozialsprengeln bzw. den Sozialvereinen ohnedies nach der Höhe des Einkommens berechnet. Trotzdem übersteigen diese Kosten bei jenen Menschen die nur über kleine oder durchschnittliche Einkommen verfügen und die eine etwas umfangreichere Betreuung benötigen, deren finanzielle Möglichkeiten.

GRin Doris Linser: "Anstatt diese Menschen in die Sozialhilfe zu drängen, sollte die Sprengelförderung entsprechend erhöht oder auch entsprechende direkte Zuschüsse für Personen die sich sonst die notwendige Pflege nicht leisten könnten gewährt werden, aber ohne diese Menschen gleichzeitig zu Sozialfällen zu machen!"



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