OECD-Bericht bestätigt Österreich als Steuerparadies für Kapital und Vermögen

Samstag, 14. Juli 2007, 18:10 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

Die Schlüsselfrage für eine wirksame Umverteilung ist eine höhere Besteuerung der Konzerne und der Reichen


"Österreich ist zum Steuerparadies für Kapital und Vermögen verkommen, während die Steuerleistung der Konzerne und der Reichen gegen Null tendiert, müssen Lohnabhängige und PensionistInnen einen immer größeren Teil der Steuerleistung erbringen", stellt KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus zum jüngsten OECD-Bericht fest. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) schwindelt sich um die wesentlichen Aussagen der OECD herum, wenn er von einer "Entlastung des Faktors Arbeit“ spricht, dem "heißen Eisen" Vermögensbesteuerung aber gezielt ausweicht.

Laut dem OECD-Bericht machen die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern in Österreich lediglich 1,3 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus - bei einem Schnitt der EU15 von 5,3 Prozent und der OECD von 5,6 Prozent. Der Hintergrund dafür ist die Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer und Vermögenssteuer, Senkung des Spitzensteuersatzes und Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen schon 1993 durch den damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina über die Senkung der Körperschaftssteuer und Einführung der Gruppenbesteuerung durch den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser bis zur jetzt anstehenden Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Wenn von einer Entlastung der Besteuerung der Arbeit die Rede ist, dann muss dies in erster Linie eine Entlastung der kleinen und mittleren Lohneinkommen bedeuten um die Kaufkraft zu erhöhen und damit einen Impuls für die Binnennachfrage und die Beschäftigung zu erzeugen. Ebenso ist eine Bemessung der Unternehmeranteile für die Sozialversicherung sowie der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit nach der reinen Lohnsumme erforderlich um der enormen Rationalisierung Rechnung zu tragen.

Die KPÖ erinnert dazu, dass die Realeinkommen bedingt durch die defensive Lohnpolitik der Gewerkschaften von 1995 bis 2006 nur um 0,6 Prozent gewachsen sind. Im selben Zeitraum verzeichneten durch die Politik der jeweiligen Regierungen - zuerst rotschwarz, dann schwarzblauorange und jetzt wieder rotschwarz - die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen bei der Summe aus Be- und Entlastungen ein Minus von 1,872 Mrd. Euro, die UnternehmerInnen hingegen ein Plus von 2,864 Mrd. Euro: "Deutlicher könnte die Umverteilungspolitik - und damit die Austauschbarkeit der Parlamentsparteien - wohl nicht zum Ausdruck kommen", so Klaus.

Wie die Arbeiterkammer jetzt ermittelte, haben sich von 2004 bis 2006 die Gewinne der 20 ATX-Unternehmen vor Steuern von 4,8 auf 9,2 Milliarden Euro fast verdoppelt, die reale Steuerleistung ist hingegen von 26,7 Prozent auf 21,2 Prozent gesunken. Beim Vergleich von 650 Kapitalgesellschaften sank die Körperschaftssteuerleistung von 2000 bis 2005 von 18,7 auf 15,3 Prozent. Die Gewinnsteuereinnahmen (Körperschaftssteuer, veranlagte Einkommenssteuer, KEST auf Gewinnausschüttungen) sanken trotz laufender Rekord-Gewinne von 2002 bis 2006 von 7,7 auf 7,4 Milliarden Euro. Die Lohnsteuereinnahmen stiegen hingegen im selben Zeitraum von 16,2 auf 18,1 Milliarden Euro, die Lohnsteuerquote von 13,4 Prozent auf 14,7 Prozent - und das trotz netto stagnierender Reallöhne.

Die Konsequenz aus dem OECD-Bericht muss daher aus der Sicht der KPÖ eine höhere Besteuerung von Kapital und Vermögen sein: Das beinhaltet vorrangig die Beibehaltung und Reparatur der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Abschaffung der steuerschonenden Privatstiftungen, die Besteuerung von Zinserträgen nach der Einkommensteuer anstatt der gleichmacherischen Kapitalertragssteuer, die Anhebung der Körperschaftssteuer und Abschaffung der Gruppenbesteuerung, die Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer sowie eine Besteuerung von Kapitaltransaktionen (Tobin-Tax) und die Anhebung des Spitzensteuersatzes für große Einkommen. Zu der von der OECD empfohlenen Reform der Grundsteuer durch Bemessung nach dem aktuellen Verkehrswert anstelle der überholten Einheitswerte weist die KPÖ darauf hin, dass dies nicht zu einem zusätzlichen Teuerungsschub für die Wohnkosten führen darf, da bekanntlich die Grundsteuer ein Bestandteil der Betriebskosten ist.

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