AK-Dinkhauser: Massive Verschlechterungen für Arbeitnehmer zu befürchten - Rückfall in die Steinzeit bei den Arbeitszeiten
Die AK Tirol lehnt die geplante Novelle zum Arbeitszeitgesetz ab. Im Gegensatz zum ÖGB ist die AK als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer der Auf-fassung, dass die Novelle in dieser Form massive Verschlechterungen für die Beschäftigten befürchten lässt.
Fritz Dinkhauser: "Das ist ein Rückfall in die Steinzeit bei den Arbeits-zeiten. Die positive Haltung des ÖGB in dieser Frage geht voll zu Lasten der Beschäftigten!�"
Im Gegensatz zum ÖGB sind wir als Interessenvertretung aller Arbeitnehmer der Überzeugung, dass gerade das Arbeitszeitrecht eine besonders wichtige sozialpolitische Materie darstellt, denn es geht dabei nicht nur um das vorrangige Ziel, die Arbeitnehmer vor der übermäßigen Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft zu schützen, sondern auch um wichtige gesundheitspolitische sowie kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Weichenstellungen.
Hauptkritikpunkte bleiben die Möglichkeiten zu einer Verlängerung
- der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden
- der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden
- der wöchentlichen Höchstarbeitszeit in besonderen Fällen auf 60 Stunden für insgesamt fast ein halbes Jahr lang(!)
- sowie die Zulässigkeit von 12-Stunden-Schichten als Normalarbeitszeit
Weiters sind flexiblere Arbeitszeiten in betriebsratsfreien Betrieben auch arbeitsvertraglich möglich. Dies ist mit einer einseitigen Anordnung des Arbeitgebers gleichzusetzen.
- Die Mehrzuschlagsregelung bei Teilzeitbeschäftigung ist unzureichend.
- Das Arbeitszeitpaket insgesamt erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und geht voll auf Kosten von Gesundheit, Lebensqualität und Freizeit der Beschäftigten. Vollzeitbeschäftigte Beschäftigte in Österreich sind schon heute mit durchschnittlich 44,1 geleisteten Wochenstunden Vize-Europameister hinsichtlich der Wochenarbeitszeit. Laut Statistik Austria (3. Quartal 2005) leisteten 748.500 Beschäftigte durchschnittlich 9,4 Überstunden/Woche. Wenn nun die Möglichkeiten Überstunden zu leisten noch ausgeweitet werden, wirkt das dem Ziel der Vollbeschäftigung, der gerechteren Verteilung von Arbeit klar entgegen.
Die wichtigsten Gründe, warum die AK Tirol den Gesetzesentwurf ablehnt:
- Es ist mit einem signifikanten Anstieg von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu rechnen, ohne dass diesbezügliche Auswirkungen einer begleitenden Evaluierung - etwa durch die AUVA - zugeführt werden.
- Daher besteht die konkrete Gefahr, dass der durch eine Ausdehnung der Arbeitszeiten bewirkte betriebswirtschaftliche Vorteil der Unternehmen durch höhere volkswirtschaftliche Schäden (z.B. krankheitsbedingte Ausfallzeiten, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Frühpensionierungen wegen Invalidität und Berufsunfähigkeit sowie Schädigungen Dritter durch übermüdete Arbeitnehmer) und durch das mit den Arbeitsunfällen verbundene menschliche Leid "teuer erkauft" ist.
- Die vorgesehene "Arbeitszeitflexibilisierung" orientiert sich beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber und zwingt den Arbeitnehmern einen nach den "Betriebserfordernissen" angepassten Arbeits- und Lebensrhythmus auf, ohne ihnen eine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen persönlichen und familiären Bedürfnissen zu eröffnen.
- Es ist evident, dass an zehnstündigen Arbeitstagen (Arbeitsbeginn z.B. 8 Uhr, Verlassen des Arbeitsplatzes bei halbstündiger Mittagspause um 18.30 Uhr bzw. bei Überstunden um 20.30 Uhr) sowie bei 12-Stunden-Schichten eine Teilnahme des Arbeitnehmers am Familienleben oder sonstigen gesellschaftlichen Anlässen sowie die Erledigung persönlicher Angelegenheiten untertags ausgeschlossen ist.
- Durch die zulässige Implementierung von Arbeitszeitmodellen mit überlangen Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag in betriebsratslosen Betrieben wird für den Arbeitgeber ein starker wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, die Errichtung von Betriebsräten zu verhindern. Damit wird das Betriebsrätewesen als ein Fundament der österreichischen Sozialpartnerschaft geschwächt.
- Die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten bleibt deutlich billiger als die Überstundenarbeit von Vollzeitbeschäftigten, sodass immer noch keine Kostengerechtigkeit zwischen beiden Beschäftigungsformen hergestellt ist.
Die AK hat eine ablehnende Stellungnahme zur geplanten Novelle abgegeben und gleichzeitig in einem Schreiben an alle Nationalräte auf die besondere Dramatik hingewiesen.
Außerdem wird in der AK-Vollversammlung ein entsprechender Antrag eingebracht werden (siehe Beilage) in dem die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol den Gesetzgeber auffordert:
- keine Gesetzesänderung zu beschließen, die aus interessenpolitischer Sicht größtenteils einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer geht und - entgegen aller arbeitsmedizinischen Bedenken � eine weitere Erhöhung des Leistungsdrucks, des Unfallrisikos sowie der psychischen Belastung nach sich ziehen würde,
- bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit höchstes Augenmerk darauf zu legen, dass auf gesetzlicher Ebene nur die Ermächtigungsnormen für den Kollektivvertrag geschaffen werden, die Regelungskompetenzen hinsichtlich der Arbeitszeit jedoch dem Kollektivvertrag selbst zukommen,
- dass jene Arbeitszeitregelungen, welche die betriebliche Ebene betreffen, ausschließlich durch Betriebsvereinbarung vorzunehmen sind und nicht durch Einzelvereinbarungen ersetzt werden können, dies ausdrücklich auch dann nicht, wenn im Betrieb ein Betriebsrat (noch) nicht existiert.