Ökologische Kriterien stehen im Widerspruch zu elementaren Grundlagen der EU
"Zu Recht bezeichnen Umweltschutzorganisationen wie Global 2000 oder Biobauernvereinigungen wie Bio Austria die Gentechnikfreiheit als unteilbar und sprechen sich gegen einen Freibrief für gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln aus", so Klaus. Ein Nebeneinander zwischen biologischer oder auch normaler Landwirtschaft und Gentechnik-Landwirtschaft ist demnach nicht möglich.
Mit der Neufassung der EU-Bioverordnung werden damit die hohen Bio-Standards in Österreich auf Kosten der KonsumentInnen aufgeweicht. Der Agrarministerrat hat dabei auch die massive Kritik des EU-Parlaments ignoriert und die Vorlage der Kommission im Wesentlichen unverändert ohne ausführliche Debatte durchgewunken, womit einmal mehr die undemokratische Konstruktion der EU-Institutionen deutlich wird. In Österreich ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nach wie vor verboten und eine strenge Verordnung gewährleistet die Reinheit des Saatgutes. Wie seitens der österreichischen BiobäuerInnen betont wird, kann durch die getrennte Produktion und Verarbeitung von Bio-Nahrungsmitteln ein Grenzwert von nur 0,1 Prozent eingehalten werden, wie ihn der österreichische Lebensmittel-Codex vorsieht. Dass den EU-Konzernen das Gentechnik-Verbot ein Dorn im Auge ist, wurde bereits mit der Aufhebung des vom oberösterreichischen Landtag flächendeckenden Gentechnik-Verbotes durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2005 deutlich, nachdem bereits im September 2003 die EU-Kommission diesen Antrag abgelehnt hatte. Die anderen österreichischen Bundesländer setzen hingegen auf den Schutz ökologisch sensibler Gebiete und die Klärung von Haftungsfragen im Falle von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies wird von der EU-Kommission grundsätzlich akzeptiert. Der Hintergrund für die Ablehnung eines flächendeckenden Verbotes ist der Verstoß einer solchen Regelung gegen den "freien Wettbewerb" und damit verbunden gegen die Freiheit des Kapitals als Fundament der EU überhaupt. Das Gentechnik-Verbot steht im Widerspruch zum Binnenmarkt, einem Fundament der Europäischen Union: "Auch die neue Bioverordnung macht deutlich, dass ökologische Kriterien im Widerspruch zu den Grundlagen der EU - wie etwa die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages, dem Binnenmarkt-Prinzip, dem Dogma des "freien Wettbewerbs" und der geplanten EU-Verfassung - stehen", so Klaus abschließend.