Was für die Jagdvergabe gilt, gilt auch für das Gemeindegut

Mittwoch, 11. April 2007, 15:35 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

SPÖ-Landwirtschaftssprecher Bachmann ortet Handlungsbedarf für Bürgermeister


"Das Gutachten ist bemerkenswert und hat eine Bedeutung, die über den Anlassfall der Jagdvergabe an Altlandeshauptmann Partl hinausgeht", meint SPÖ-Landwirtschaftssprecher Helmut Bachmann in einer Reaktion auf die Expertise des Strafrechtsprofessors Andreas Scheil von der Uni Innsbruck. Dieser sieht zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, wenn der Obmann als Verwalter von fremden Vermögen es unterlasse, einen marktkonformen Jagdpachtschilling zu erzielen und dadurch der Agrargemeinschaft als Besitzerin der Eigenjagd Kemater Alm ein vermögenswerter Schaden entsteht.

"Was für die Jagdvergabe gilt, ist auf die Gemeinden umzulegen", so Bachmann. "Das Gemeindevermögen, zu dem selbstverständlich auch das Gemeindegut gehört, ist sorgsam zu verwalten und zu erhalten", sagt der SP-Agrarsprecher. In Anbetracht der möglichen Rechtsfolgen empfehle er daher allen Bürgermeistern von Gemeinden, die durch Regulierungen ihr Gemeindegut an Agrargemeinschaften verloren haben, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um dieses Unrecht zu beseitigen. Er verweist auf die jüngst beschlossene Flurverfassungsnovelle, die den Gemeinden ein Antragsrecht auf Änderung der Regulierungspläne einräumt. "Damit sind sie in der Lage, einen gerechten Ausgleich für den Substanzwert und die vorenthaltenen Nutzungen des Gemeindegutes im Interesse der Bevölkerung und der kommunalen Vorhaben anzustreben."

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