Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand
Mittwoch, 21. März 2007, 08:54 Uhr
Beitrag von: O-PT-S
Weltwassertag 2007: Die KPÖ lehnt die Liberalisierung des Wassermarktes ab
Auf die Bedeutung einer im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen
Wasserversorgung weist die KPÖ anlässlich des Weltwassertages am 22. März
hin. KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner verweist anlässlich des
Weltwassertages auf negative Beispiele in verschiedenen Ländern, darunter
auch in der EU, wo eine Privatisierung erhebliche Kostensteigerungen und
gleichzeitig eine schlechtere Versorgung mit sich gebracht hat.
In Frankreich ist seit der Privatisierung der Wasserpreis um 146 Prozent
gestiegen, gleichzeitig aber die Qualität des Trinkwassers massiv gesunken.
Die Finanzzeitung "Financial Times" bezeichnete die Privatisierung im
Referenzmodell Großbritannien als "Raubzug", "legalisierter Überfall",
"Schwindel" und "Piraterie". In Berlin wird die Privatisierung der
Wasserbetriebe als schwerer Fehler erkannt.
Wasser ist neben Luft nicht durch andere Ressourcen ersetzbar. Österreich
kann auf eine hervorragende Qualität der Wasserversorgung verweisen: 99
Prozent des Trinkwassers stammt aus Quell- oder Grundwasser, während etwa im
benachbarten Bayern bereits 40 Prozent des Wassers aufbereitet werden
müssen. Allerdings steigt auch die Gefährdung des Wassers: So warnt etwa der
Verkehrsclub Österreichs (VCÖ) vor einer Bedrohung der Wasservorräte durch
die Auswirkungen des wachsenden Verkehrs.
Die KPÖ betrachtet die Wasserversorgung als elementaren Teil der kommunalen
Grundversorgung, diese muss daher unbedingt in öffentlicher Hand durch die
Gemeinden oder durch Wassergenossenschaften betrieben werden. So hat bereits
der 51. österreichische Städtetag im Juni 2001 in Villach gewarnt, dass bei
einer Privatisierung "lediglich ein öffentliches Monopol durch ein privates,
der Einflussnahme der öffentlichen Hand entzogenes Monopol ersetzt wird,
welches dem Shareholder-Value verpflichtet ist."
In der EU wird die Wasserversorgung jedoch von Großkonzernen beherrscht:
Suez/Ondeo (F) versorgt bereits 110 Millionen Menschen, Veolia
Water/Compagnie Générale des Eaux (F) 108 Millionen, Thames Water/RWE (GB/D)
70 Millionen, SAUR/Bouygues (F) 30 Millionen und Seven Trent (GB) 20
Millionen Menschen. Ein Objekt der profitablen Begierde für diese Multis
sind auch die 4.250 Wasserversorger in Österreich, zumeist Gemeinden und
Wassergenossenschaften.
Obwohl der Städtebund bereits 2005 warnte, dass der unregulierte
Kostenwettbewerb in der Wasserwirtschaft zu desaströsen Ergebnissen geführt
hatte, wurde in Klagenfurt ein negatives Beispiel gesetzt. Die stadteigenen
Klagenfurter Stadtwerke verkauften das gemeindeeigene
Wasserdienstleistungsunternehmen Aquassist mehrheitlich an Veolia Water, den
weltweit zweitgrößten Wasserkonzern.
Bereits seit 2004 schreibt die mit Zustimmung Österreichs beschlossene
EU-Wasserrichtlinie eine wirtschaftliche Analyse vor, ab 2010 wird die
Kostendeckung vorgeschrieben. Eine vom Wirtschaftsministerium bei Price
Waterhouse 2003 in Auftrag gegebene Studie versucht mit den Stichworten
Wettbewerb, Effizienz und Optimierung einer fragwürdigen Liberalisierung den
Boden aufzubereiten. Der Städtebund lehnt hingegen mit Recht einen
Ausschreibungszwang für die Wasserversorgung ab und fordert diesen Sektor
vom Beihilfen- und Wettbewerbsrecht auszunehmen.
Laut UNO wächst der weltweite Wasserverbrauch doppelt so schnell wie die
Bevölkerung. Bereits jetzt lebt ein Drittel der Weltbevölkerung in trockenen
Regionen, für 2025 wird sich dieser Anteil auf 60 Prozent erhöhen, womit der
Zugang zu Trinkwasser immer stärker auch Anlass für regionale Konflikte und
Kriege ist, wie etwa im Nahen Osten. Gleichzeitig versickern allein in den
Industrieländern 30 Prozent des Trinkwassers durch undichte Leitungen.
Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand | 6 Kommentar(e) | Neuen Account anlegen
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Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand
Autor: robin am
Mittwoch, 21. März 2007, 09:53 Uhr
Hier stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Wer bitte hat überhaupt das VERFÜGUNGSRECHT über solche Verkäufe zu entscheiden?
-Können Einzelne, auf Grund von bloßen Gesetzesbeschlüssen sich das Recht herausnehmen,über LEBENSGRUNDLAGEN einer Bevölkerung d.h.von MENSCHEN zu entscheiden?
- Von welchen Leuten stammen denn eigentlich solche Beschlüsse, die ohne jede Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit im schalldichten Kabinett verabschiedet worden sind?
(Dass hierzulande allerdings niemand für solche Dinge verantwortlich ist (und war), wissen wir natürlich aus uralter Erfahrung! )
So gibt es allerdings unter Umständen einen berechtigten Anlass, den Aneignungsprozess als Aneignungsprozess und das Gesetz als Gesetz NEU zu überdenken... !
Hat die Expropriation der Expropriateure*) ihre Grenzen - oder mittlerweile bereits schon nicht mehr? +++
Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand
Autor: Anonymous am
Mittwoch, 21. März 2007, 11:37 Uhr
für die Eu ist das schon lange beschlossene Sache!
Berlin hat privatisiert.......Klagenfurt hat privatisiert.......ALLE werden privatisieren. Bitte genau die Aussagen von Bodner lesen!
Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand
Autor: Anonymous am
Mittwoch, 21. März 2007, 18:46 Uhr
Tut mir leid, aber das ist Unsinn.
Ich bin 1982 aus der SPÖ ausgetreten , das sage ich jetzt zum Xten MALE.
Daß ich im Kommunismus keine Alternative sehe, liegt an meiner Kenntnis an dieser Ideologie und am KENNEN der Leute die in dieser Partei das sagen hatten und haben.
Als Perteifreier kann ich kritisieren wen ich will, ich stecke bei keinem Parteiobmann im A.....und brauche auch zu KEINEM Danke sagen!
Wasserversorgung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand
Autor: josti am
Mittwoch, 21. März 2007, 22:12 Uhr
Es ist Ausdruck der katastrophalen Spätfolgen des EU-Beitritts, der dem ausländischen Großkapital Tür und Tor öffnet. Im Energie- und Wassersektor, aber auch im Gesundheitswesen und bei kommunalen Dienstleistungen muß die Privatisierung sofort gestoppt werden.
Nur im vergesellschaften Bereich besteht für die öffentliche Hand die Möglichkeit im Interesse der Bevölkerung einzugreifen. Das haben die Sozialdemokraten komplett und die Grünen oftmals vergessen.
Es ist aber an der Zeit sich zu entscheiden, ob weiterhin gegen den "Kapitalismus pur" zu wettern und gleichzeitig den neoliberalen Kurs der EU mitzutragen oder gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
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... und übriges, Neoliberalismus und Kapitalismus sind nicht gottgegeben. Ziviler Ungehorsam hilft!
Wer bitte hat überhaupt das VERFÜGUNGSRECHT über solche Verkäufe zu entscheiden?
-Können Einzelne, auf Grund von bloßen Gesetzesbeschlüssen sich das Recht herausnehmen,über LEBENSGRUNDLAGEN einer Bevölkerung d.h.von MENSCHEN zu entscheiden?
- Von welchen Leuten stammen denn eigentlich solche Beschlüsse, die ohne jede Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit im schalldichten Kabinett verabschiedet worden sind?
(Dass hierzulande allerdings niemand für solche Dinge verantwortlich ist (und war), wissen wir natürlich aus uralter Erfahrung! )
So gibt es allerdings unter Umständen einen berechtigten Anlass, den Aneignungsprozess als Aneignungsprozess und das Gesetz als Gesetz NEU zu überdenken... !
Hat die Expropriation der Expropriateure*) ihre Grenzen - oder mittlerweile bereits schon nicht mehr? +++
*) In diesem Falle "genitivus subjektivus" !
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robin