KPÖ gegen Verlängerung der Wahlperiode

Montag, 05. Februar 2007, 13:25 Uhr

Beitrag von: Joe S. Cook

Notwendig ist eine umfassende Demokratisierung des Wahlrechts für Nationalrat und Landtage

Kritisch äußert sich die KPÖ zu der laut Koalitionsabkommen von der rotschwarzen Regierung geplanten Wahlrechtsreform: "Der darin vorgesehenen Demokratisierung durch Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre steht bekanntlich eine Entdemokratisierung durch die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates von vier auf fünf Jahre gegenüber, die im Klartext eine Verkürzung der Rechte der WählerInnen bedeutet", so KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Außerdem ist im Koalitionsabkommen die Briefwahl für Nationalrats-, Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl vorgesehen. Weiters sind Präzisierungen im Verhältnis zwischen politischen und Wahlparteien sowie zwischen Partei und Klub vorgesehen und es ist eine Prüfung einer elektronischer Stimmabgabe (e-Voting) vorgesehen.

Im Sinne einer konsequenten Demokratisierung tritt die KPÖ dafür ein, dass jede Stimme gleich viel wert ist und daher sowohl die Grundmandatshürde als auch die 4-Prozent-Klausel im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene bzw. im dritten Ermittlungsverfahren auf Bundesebene ersatzlos abgeschafft und die Mandate nach dem d´Hondtschen Verfahren ohne Erfordernis eines Grundmandats oder Sperrklausel verteilt werden, was analog auch für die Landtagswahlen gelten muss: "Einige zusätzliche Parteien würden zweifellos zu einer Belebung des in neoliberaler Politik erstarrten Parlamentarismus führen", so Messner mit Verweis auf das Wahlrecht in Belgien, Finnland, Estland, den Niederlanden und der Schweiz das ohne Sperrklauseln auskommt.

Das gängige Argument der etablierten Politik, mit Mandatshürden durch Grundmandat oder Vierprozent-Klausel würde dafür gesorgt, dass die Regierungsbildung durch klare Mehrheiten erleichtert wird, ist spätestens mit dem Wahlergebnis vom 1. Oktober 2006 in aller Gründlichkeit widerlegt worden.

Eine demokratische Wahlrechtsreform müsste auch mit der Beseitigung der Notwendigkeit für eine bundesweite Kandidatur von nicht im Parlament vertretenen Parteien 2.600 amtlich beglaubigte Unterstützungserklärungen aufzubringen verbunden sein. Es ist extrem undemokratisch, dass drei Unterschriften von Abgeordneten der Parlamentsparteien soviel wert sind wie 2.600 "gewöhnliche" Bürger, die zudem den Gang zum Gemeindeamt auf sich nehmen müssen.

Außerdem wäre es höchst an der Zeit, auch Menschen die weder die österreichische noch eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in Österreich das Wahlrecht auch für Nationalrat und Landtage zu ermöglichen, zumal bereits jetzt bei Kommunalwahlen bzw. Europaparlamentswahlen Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes wahlberechtigt sind und hier ein nicht zeitgemäßes Zweiklassenwahlrecht besteht: "Wer hier lebt, arbeitet, Steuern und Abgaben zahlt, soll auch wählen dürfen", so Messner abschließend.

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