Offener Brief

Montag, 15. Januar 2007, 13:40 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

Im AnSchluß finden Sie einen offenen Brief von Klubobmann Georg Willi an den
neuen Verkehrsminister Werner Faymann.

Betrifft: Ihre Aussagen zu Tempo 100 auf Autobahnen


Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Zunächst darf ich Ihnen für Ihre neue Aufgabe alles Gute wünschen. Ich hoffe und gehe davon aus, dass Sie Ihr neues Amt anders anlegen als Ihr Vorgänger. Gerade deshalb kann ich absolut nicht nachvollziehen, dass Sie für Autobahnen ein generelles Tempolimit von 130 planen – Ausnahmen mit Tempo 100 solle es nur noch auf Stadtautobahnen und im Bereich von Ballungszentren geben. Schon in "ein bis zwei Monaten" soll Schluss sein mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen. Dazu wollen sie die Landesräte in den Bundesländern besuchen, um "auf Gesprächsbasis" eine Lösung zu finden.

Sie kündigen damit meiner Überzeugung nach eine gesetzwidrige Vorgangsweise an. Denn nach der EU-Richtlinie und dem Immissionsschutzgesetz-Luft müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen werden, wenn es der Schutz der Bevölkerung erfordert.

Das Immissionsschutzgesetz Luft aus dem Jahre 1997 sieht im Fall von Grenzwertüberschreitungen Verkehrsbeschränkungen (Fahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen) vor, die von den Landeshauptleuten regional zu verordnen sind. Solche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen wurden in mehreren Bundesländern verfügt – in Tirol zwischen Kufstein und Zirl sowie Imst und Landeck in der Zeit von 1. November 2006 bis 30. April 2007. Mit dieser Maßnahme und weiteren Fahrverboten für LKW wollen wir die Luft im Sanierungsgebiet des Inntales verbessern.

Wie Sie der beiliegenden Erstanalyse entnehmen können, war im November trotz milder Temperaturen noch keine klare Verbesserung spürbar. Ursache dürfte der zusätzliche Schwerverkehr durch die Sperre der Tauernautobahn sein. Deutlich zu sehen ist hingegen die Verbesserung im Dezember – trotz der langen Inversionswetterlage, die sich sehr ungünstig auf die Luftgüte auswirkt. Das ist ein klarer Hinweis, dass Tempo 100 für bessere Luft im Unterinntal sorgt.

Wie zahlreiche PendlerInnen berichten, ist der Verkehr durch Tempo 100 flüssiger geworden und der Treibstoffverbrauch für jeden einzelnen gesunken. Im Lichte dieser Tatsachen ist es logisch, dass auch die Luftwerte besser geworden sind. Im Unterschied zur Autobahn ist dieser Positivtrend in Innsbruck nicht feststellbar.

Die von Ihnen geplante Zuständigkeitsänderung ist strikt abzulehnen, denn:
- Die Zuständigkeiten zur Luftreinhaltung werden weiter zersplittert. Derzeit liegt die Hauptverantwortung (zumindest in erster Instanz) bei den Ländern.
- Ein Verkehrsminister wird für gute Verkehrspolitik belohnt und nicht für Umweltschutzmaßnahmen. Aus diesem Grund ist es klar, dass die Umweltbehörde für die Beschränkungen zuständig sein muss. Auch derzeit wahren diese Zuständigkeit in den Ländern die UmweltlandesrätInnen.
- Durch einen Zuständigkeitswechsel wird wertvolle Zeit für den Umweltschutz verloren.
- Im Verkehrsressort fehlt das Knowhow und wie man sieht der Wille, die Bevölkerung vor Luftschadstoffen zu schützen.

Ich möchte Sie außerdem daran erinnern, was im Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15.11.2005 zum (damals geplanten) sektoralen Fahrverbot für LKW > 7,5 t auf der Inntalautobahn in Ziffer 46 und 47 nachzulesen ist:
Die Kommission, die insoweit von den beteiligten Mitgliedstaaten unterstützt wird, führt die folgenden Maßnahmen an, die nach Ansicht dieser Beteiligten ebenfalls zur Erreichung des mit der streitigen Verordnung verfolgten Zweckes geeignet seien, den freien Warenverkehr und den freien Verkehr von Transportdienstleistungen aber weniger beeinträchtigten:
-Möglichkeit, das in der streitigen Verordnung enthaltene Fahrverbot schrittweise für die verschiedenen EURO-Schadstoffklassen von Lastkraftwagen einzuführen;
-das Ökopunktesystem, ... das seinerseits bereits erheblich dazu beigetragen habe, den Schwerlastverkehr mit den Erfordernissen des Umweltschutzes in Einklang zu bringen;
- Beschränkung des Schwerlastverkehrs zu Spitzenverkehrszeiten;
- Nachtfahrverbot für diese Fahrzeuge;
- Einführung von Mautsystemen nach Maßgabe der Schadstoffemissionen oder
· Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Diese verschiedenen Maßnahmen, die dem Grundsatz der Bekämpfung der Umweltverschmutzung an der Quelle und dem Verursacherprinzip besser entsprächen, würden auch den örtlichen Verkehr einschließen und die Verschmutzung durch von der streitigen Maßnahme nicht betroffene Fahrzeuge verringern. Das fragliche Verbot sei jedenfalls verfrüht, da keine Beurteilung der Auswirkungen des einige Monate vor Erlassung der streitigen Verordnung verhängten Nachtfahrverbots auf die Stickstoffdioxidkonzentration vorliege.

Im Lichte dieser Tatsachen ersuche ich Sie dringend, von Ihrem Vorhaben abzulassen und die Zuständigkeit für Maßnahmen nach dem IG-Luft bei den Ländern zu belassen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Willi, Klubobmann

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