SP-Agrarsprecher Bachmann: Selbstbewirtschaftung spielt keine Rolle mehr; Gesetzesänderung notwendig
"Die Selbstbewirtschaftung ist als Genehmigungsvoraussetzung im landwirtschaftlichen Grundverkehr obsolet", meint SPÖ-Landwirtschaftssprecher Helmut Bachmann in einer ersten Reaktion zum jüngsten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Das Tiroler Grundverkehrsgesetz müsse nun novelliert werden, um mit der aktuellen Rechtsprechung zu harmonisieren.
Bekanntlich hat der Tiroler Landtag im Vorjahr nach dem EuGH-Erkenntnis zum Fall Ospelt bei der Einbringung landwirtschaftlicher Gründstücke in eine Gesellschaft oder in eine Privatstiftung die nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Gründe als ausreichende Genehmigungsvoraussetzung normiert; in den übrigen Fällen blieb die Selbstbewirtschaftung jedoch aufrecht. "Das ist nach dem VfGH-Urteil nicht mehr zu halten", so Bachmann. "as Bauernmonopol fällt und alle ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen können in Zukunft landwirtschaftliche Grundstücke unter gleichen Voraussetzungen erwerben."Es werde daher in Zukunft auch keine Grundverkehrskommission mehr geben, die beurteilt, wer Bauer ist.
Einen Seitenhieb kann sich Bachmann nicht verkneifen. "`Bauernland in Bauernhand` war in den letzten Jahren nur mehr Folklore" so der SP-Agrarsprecher. "Wenn es opportun war, konnten Unternehmer und zuletzt sogar der Ex-Finanzminister Höfe erwerben und das unter kräftiger Mithilfe der bäuerlichen Interessensvertreter."
Letztlich seien es die Bauern selbst, die über ihre Zukunft entscheiden werden. "Denn weder die EU noch der VfGH zwingt sie, ihre Gründe an Nichtbauern zu verkaufen", so Bachmann abschließend.