Schon auf der 23. Landeskonferenz des ÖGB-Tirol im Juni 2003 warnte der GLB
vor dem Vorschlag aus dem Europäischen Parlament für eine neue
Dienstleistungsrichtlinie, die nach dem "Prinzip des Herkunftslandes"
des jeweiligen Betriebes den Dienstleistungsanbietern Hindernisse beim Erbringen
der Dienstleistung abschaffen soll. Oliver Jonischkeit (GLB) damals:
"Konsequent weiter gedacht hat das zur Folge, dass dies auch beim Arbeits-
und Sozialrecht des Herkunftslandes zum tragen kommen soll. Das ist allerdings
ein Generalangriff auf unser Arbeits- und Sozialrecht und öffnet dem Missbrauch
durch UnternehmerInnen und einem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor." Im
ersten Halbjahr 2006, also unter österreichischer EU-Präsidentschaft, soll es
zur ersten Lesung dieser Richtlinie kommen
Für die ÖVP wirbt EU-Parlamentarier und Schatzmeister der EVP-ED-Fraktion, Othmar Karas, für die umstrittene Richtlinie: "Die Dienstleistungsrichtlinie ist notwendig, wenn man für mehr Wachstum und Beschäftigung in der EU eintritt." Polemik gegen die Richtlinie sei "unbegründet", weil das EU-Parlament auf alle Fragen und Sorgen der Bevölkerung Rücksicht nehme. Daher müsse "Schluss mit der Panikmache" sein, so Karas zu Aufforderungen im Internet, die Parlamentarier mit EU-Mails zu überschütten um den Gesetzesvorschlag doch noch zu verhindern. "Nicht einmal seine Parteikollegen glauben ihm das", äußert sich Josef Stingl, Sprecher des GLB-Tirol zu den Karas-Aussagen. Selbst Tirols VP-Klubchef Klaus Madritsch - also alles andere als ein Linker - warnt vor Sozial- und Lohndumping.
Madrisch gegenüber der Krone: "Durch die neue Richtlinie soll der Wettbewerb innerhalb der EU erleichtert werden, eine Tiroler Firma soll in Zukunft genauso problemlos in Polen anbieten können wie umgekehrt. Was auf den ersten Blick nicht schlecht aussieht birgt im zweiten Blick große Probleme - für Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Schuld ist das sogenannte "Herkunftsland-Prinzip"! Der Anbieter unterliegt nämlich den Gesetzen des Herkunftslandes. In der Praxis heißt das Sozial- und Lohndumping wären die Folgen."
Durch den breiten Widerstand globalisierungskritischer Gruppen und der Gewerkschaften musste die Kommission diesen Entwurf zurückziehen. "Auch der hinter verschlossenen Türen zusammengezimmerte Neuentwurf - entstanden aus rund 1500 Abänderungsanträgen - enthält nach wie vor das von uns abgelehnte Herkunftslandprinzip. Wir kritisieren daran, dass es dabei nicht um die Rechte der BürgerInnen geht, sondern um die der Unternehmen. Es werden hier Voraussetzungen geschaffen, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Durch die alleinige Geltung der Rechtsvorschriften im Herkunftsland wäre der Startschuss für einen Wettlauf um die niedrigsten Standards gefallen" so Stingl.
"Im Interesse der Lohnabhängigen ist eine solche Liberalisierung aber grundsätzlich abzulehnen. Die Erhaltung und der Ausbau der öffentlichen Dienste in der freien Entscheidungskompetenz der jeweiligen Träger (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen…) liegt im allgemeinen Interesse und müssen insbesondere auf der Ebene der Gemeinden und der Gewerkschaften ein zentrales Anliegen der politischen Auseinandersetzung sein", heißt es in der Resolution der 13. GLB-Bundeskonferenz vom 30. April 2005.