Erfolg für Lehrlinge bei AK-Musterprozess

Dienstag, 14. März 2006, 23:54 Uhr

Beitrag von: GLB

Einen Musterprozess hat die Tiroler Arbeiterkammer
jetzt gewonnen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie lang Lehrlinge im Handel
nach der Lehrzeit von ihrem Lehrbetrieb noch beschäftigt werden müssen. Anlass für den Musterprozess war der Fall eines
Einzelhandellehrlings der Sportartikelkette Hervis. Bis zum Obersten Gerichtshof
war die Arbeiterkammer Tirol mit diesem Fall gegangen.

<p>Jetzt steht laut AK zweifelsfrei fest, dass Lehrlinge im Handel nach der
Lehrzeit insgesamt noch fünf Monate vom Lehrbetrieb beschäftigt werden müssen.
Diese Zeit setzt sich zusammen aus der gesetzlichen dreimonatigen Behaltezeit
und zwei weiteren Monaten laut Kollektivvertrag.</p>
<p><b>2.000 Lehrlinge in Tirol betroffen</b><br>
Für die rund 2.000 betroffenen Lehrlinge im
Tiroler Handel bedeutet dieser Musterprozess ein sattes Plus beim Einkommen. Den
Lehrlingen bringt das allein im heurigen Jahr 700.000 Euro Netto an zusätzlicher
Gehaltssumme, rechnet die Arbeiterkammer vor.</p>
<p>Quelle: <a href="http://tirol.orf.at">tirol.orf.at</a></p>;
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http://imzoom.info/article.php/20061230235453709