Transitrechte gehen vor Gesundheitswunsch der Bevölkerung?

Freitag, 15. Juli 2005, 12:32 Uhr

Beitrag von: GLB

Der Rechtsspruch des EuGH zeigt einmal mehr die Geisteshaltung der EU", meint Josef Stingl, Sprecher des GLB-Tirol und zeige welchen Interessen die Europäische Union diene und wer von dieser "Gemeinschaft" nicht vertreten werde.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist am Donnerstag die Vorentscheidung im Kampf der Tiroler um eine Genehmigung der sektoralen Lkw-Fahrverbote auf der Inntalautobahn (A12) gefallen. Sektorale Lkw-Fahrverbote sind rechtswidrig. "Die Interessen der Transportlobby sind damit bestens bedient. Alternative Transportwege für die vom Verbot betroffenen Güter hätte es genug gegeben. Der Umstieg auf die Eisenbahn wird von "den Frächtern" aus wirtschaftlichen Überlegungen abgelehnt" so Stingl.

Skurill empfindet der GLB-Sprecher die von Hilflosigkeit strotzenden Stellnahmen des Landeshauptmann van Staa und Verkehrsreferenten Hannes Gschwentner, die den Schlussantrag des Generalanwaltes als "prinzipiell positiv" bezeichnen. "Das heiÃßt für uns, dass diese Maßnahme grundsätzlich nicht unzulässig ist", so der Landeshauptmann. Und der Tiroler SP-Chef Gschwentner zeigt sich zuversichtlich, weil der Grundsatz, bestimmte Güter von der Straße zu verbannen, nicht angezweifelt werde.

Stingl zu den Landespolitikern: "Bei dieser positiven Kommentierung der EU-Entscheidung können sie auch gleich der Tiroler Bevölkerung, also den Menschen entlang der Transitroute und ihren Wählerinnen und Wählern die Empfehlung des Abwanderns mitgeben, wenn diese ihre Gesundheit gewahrt wissen wollen." An die Adresse des Transitforum Austria-Tirol gerichtet, dass von von einer Fehlmeinung des Generalanwaltes spricht und ein neues sektorales Lkw-Fahrverbo fordert: "Die Interessen der betroffenen Bevölkerung haben in Brüssel keine Lobby, schaffen wir im Gegenzug öffentliches Interesse durch Protestmaßnahmen, welche Politik und Frächterlobby wirklich weh tun!"

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