ÖGB Tirol: Arbeiten im Handel am 8. Dezember

Donnerstag, 07. Dezember 2006, 23:16 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

"Wenn Tiroler Handelsangestellte am 8. Dezember arbeiten, dann müssen sie für diese Stunden bis zum 31. Jänner 2007 entlohnt werden", informieren Otto Leist und Robert Mayrhofer von der Tiroler Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA).

Zusätzlich zur Bezahlung der Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber Ersatzfreizeit geben. (Wenn sie bis zu vier Stunden arbeiten, erhalten Handelsangstellte vier Stunden Zeitausgleich. Bei mehr als vier Stunden Arbeit am 8. Dezember erhalten Handelsangestellte acht Stunden Zeitausgleich). Der Ersatz für den verlorenen Feiertag muss bis spätestens 31. März 2007 gewährt werden.

0 Kommentar(e)



http://imzoom.info/article.php/20061207231611107