In ihrer heutigen Sitzung hat die Tiroler Landesregierung neue Richtlinien für den Patientenentschädigungsfonds beschlossen. Der wichtigste Punkt dabei: Die Höchstgrenze für Entschädigungszahlungen wurde von 22 000 auf 35 000 Euro hinaufgesetzt, in besonders schwer wiegenden Fällen können bis zu 70 000 Euro ausbezahlt werden. "Damit hat Tirol den gleichen Standard wie die meisten anderen Bundesländer", freut sich SP-Gesundheitssprecherin Gabi Schiessling, die diese Änderung eingefordert hatte.
Der Tiroler Patientenentschädigungsfonds existiert seit fünf Jahren und wird aus Geldern der Patientinnen und Patienten gespeist. Diese zahlen pro Tag ihres Krankenhausaufenthalts 73 Cent in den Fonds ein. Verwendet wird er dazu, Patientinnen und Patienten, die durch eine ärztliche Behandlung Schaden erleiden, finanziell zu entschädigen - und zwar immer dann, wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig zu klären ist.
"Es ist nur recht und billig, dass diejenigen, die einzahlen, im Fall auch tatsächlich entschädigt werden. Insbesondere, da der Fonds einen Überschuss von 1,2 Millionen Euro aufweist", so Schiessling.