Gezielt in ein Defizit getrieben wird offensichtlich die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) nach den Plänen von Hauptverband und Regierung, kritisiert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) mit Verweis auf den Alarmruf von AUVA-Obmann Helmut Klomfar über die defizitäre Entwicklung.
Erstmals weist die AUVA für 2005 ein Defizit von vier Millionen Euro aus, dazu kommen weitere 100 Millionen Euro als Rücklagenabschöpfung zugunsten defizitärer Krankenkassen. Für 2006 rechnet die AUVA mit 34, für 2008 sogar mit 43,2 Millionen Euro Defizit. Die von der Regierung als Entlastung der Unternehmer verordnete Beitragsbefreiung für ältere Arbeitnehmer und Lehrlinge kostet der AUVA 30 Millionen Euro, zusätzliche Aufwendungen durch Entgeltzahlungszuschüsse weitere 60 Millionen Euro.
Während die Zahl der Behandlungstage nach Arbeits- und Schülerunfällen in den letzten zehn Jahren um 51 Prozent zurückgegangen ist, stieg der von der AUVA an andere Kassen für die Behandlung zu bezahlende Pauschalbetrag um 42 Prozent. Gleichzeitig erhält die AUVA mit ihren 4,3 Millionen Versicherten für die Behandlung von Nicht-Arbeitsunfällen in ihren sieben Unfallkrankenhäusern und vier Reha-Zentren pro Behandlungstag einen um 34,4 Prozent niedrigeren Kostenersatz als er für andere Spitäler üblich ist und von den Ländern gar keinen Zuschuss.
Der AUVA gelang es durch gezielte Prävention in den letzten zehn Jahren die Arbeitsunfälle um 18 Prozent zu senken, sie verlangt daher vom Hauptverband mit Recht Kostenwahrheit. Nach der laufenden Entwicklung droht ein Rückgang der finanziellen Reserven der AUVA von 2004 bis 2010 von einem Plus von 288 Millionen Euro zu einem Minus von fünf Millionen Euro, wobei bereits 2008 die
gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen von 117 Millionen Euro unterschritten würden.
"Die AUVA ist anerkanntermaßen die erste Anlaufadresse in punkto Unfällen, diese Kompetenz ist entscheidend mit der Bündelung aller Kompetenzen verbunden", meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger: "Daher müssen ÖGB und Arbeiterkammern im Interesse aller Versicherten unbedingt verhinder, dass die AUVA finanziell ausgehungert und damit zerschlagen wird".
Die AUVA wird mit Versicherungsbeiträgen der Unternehmerseite in Höhe von 1,4 Prozent vom Bruttolohn finanziert. Bei einer Auflösung der Unfallversicherung könnten den Unternehmern weit höhere Prämien drohen, weil das Haftungsprinzip weiter besteht und Versicherungen ihre Prämien dann in Abhängigkeit vom Risiko an Arbeitsunfällen bemessen, was gerade für den Mittelstand weit höhere Kosten als derzeit bedeuten würde. Die Unfallversicherung stellt mit dem Versicherungsprinzip daher auch einen wichtigen Kostenausgleich zwischen den Unternehmen dar.