Ausbildungs-Check für Lehrlinge

Freitag, 01. September 2006, 00:58 Uhr

Beitrag von: O-PT-S

In diesen Tagen und Wochen beginnen mehr als 4.000 Tiroler Jugendliche eine Lehrausbildung. Besondere Regeln gelten für die Anfangszeit im Betrieb: Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses gelten als Probezeit.

Besucht man gleich zu Beginn des Lehrverhältnisses eine lehrgangsmäßige Berufsschule, gelten die ersten sechs Wochen als Probezeit. In der Probezeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrling als auch vom Lehrberechtigten jederzeit aufgelöst werden. Diese Zeit dient dazu, das Tätigkeitsfeld, den Betrieb, das Umfeld und die Arbeit kennen zu lernen. Deshalb kann in dieser Zeit sowohl der Lehrling als auch der Lehrberechtigte ohne einen Grund für die Auflösung anzugeben oder eine Frist einzuhalten, das Lehrverhältnis lösen. Die Auflösung muss immer schriftlich erfolgen.

Was ist ein guter Ausbildungsbetrieb?

Die AK-Experten raten Lehranfängern, die Probezeit wirklich intensiv zu nutzen und die betrieblichen Ausbildungsbedingungen ebenso wie die persönliche Berufseignung kritisch zu überprüfen. Wie überall im Leben gibt es auch bei den Lehrbetrieben solche und solche. Gerade in der Probezeit heißt es also für den Lehrling besonders darauf zu achten, ob er einen wirklich guten Ausbildungsplatz erwischt hat.

Eine umfassende fachliche Ausbildung, eine schriftliche Ausbildungsplanung, eine regelmäßige Schulung der Lehrlingsausbilder, das Angebot von Lernhilfen für die Lehrlinge, Leistungsprämien, Auslandseinsätze gibt es nämlich nicht überall. Ausbildung ist immer ein komplexer Prozess. Die Entscheidung über gute oder weniger gute Ausbildung ist deshalb nicht ganz einfach.

Für weitere Fragen stehen die AK-Jungendexperten unter der Hotline 0800/22 55 22-1566 oder per E-Mail unter jugend@ak-tirol.com zu Verfügung.

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